Freistellungsauftrag versus Sparerpauschbetrag
Was ist der Unterscheid zwischen dem Sparerpauschbetrag und einem Freistellungsauftrag?
Jede*r von uns darf jährlich einen bestimmten Betrag an Kapitalerträgen steuerfrei kassieren. Kapitalerträge, das sind zum Beispiel Zinsen oder Gewinne aus ETF- und Aktienverkauf. Je nachdem ob du verheiratet bist oder nicht beträgt der Sparerpauschbetrag für Einzelpersonen 1.000 Euro oder 2.000 Euro zusammen für verheiratete Paare.
Nutzt du deinen Sparerpauschbetrag bereits? Nein? Dann kommt hier eine Anleitung wie du deinen Sparerpauschbetrag nutzt:
Hier kommt auch endlich der Freistellungsauftrag ins Spiel. Mit dem Freistellungsauftrag teilst du der Bank mit, wieviel vom Sparerpauschbetrag sie verwenden darf. Deinen Sparerpauschbetrag kannst du nämlich aufteilen. Einen Freistellungsauftrag vergibst du immer pro Bank.
Hast du also bei Bank X dein Girokonto, ein Festgeld- und ein Tagesgeldkonto, dann gibst du dort einen Freistellungsauftrag in Auftrag.
Bei Bank Y, hast du ein Wertpapierdepot. Dann gibst du dort einen zweiten Freistellungsauftrag auf. Meistens kannst du sie direkt im Onlinebanking einrichten.
Wie gehst du vor?
Du brauchst als erstes deine Steueridentifikationsnummer. Die findest du zum Beispiel auf deiner Gehaltsabrechnung oder auf deinem Steuerbescheid. Um herauszufinden, wie du deinen Freistellungsauftrag am besten verteilst, kannst du dir folgende Fragen stellen:
1. Bei wie vielen Banken bist du?
2. Wo fallen Zinsen, Dividenden, Gewinne, also Kapitalerträge an?
Übrigens: Versicherungen sind nicht relevant und auch eine Bank, bei der du nur ein Girokonto hast, kannst du außer Acht lassen. Auf Girokonten gibt es schon lange keine Zinsen mehr.
Im nächsten Schritt verteilst du dahin zuerst, wo Zinsen anfallen. Warum? Weil Zinsen planbar sind. Bei Gewinnen aus Aktienverkäufen zum Beispiel, hängt die Höhe deiner Gewinne ja vom Aktienkurs zum Verkaufszeitpunkt ab.
Okay, ein Beispiel:
Bank 1: Tagesgeldkonto mit 5.000 Euro, dort erhältst du 3 % Zinsen pro Jahr = 150 Euro, noch etwas aufrunden, falls mal mehr auf dem Konto ist = 200 Euro. Also erteilst du dieser Bank einen Freistellungsauftrag in Höhe von 200 Euro.
Bei Bank 2: hast du dein Wertpapierdepot. Dort kannst du den Rest deines Freistellungsauftrages nutzen, also in meinem Beispiel (1.000 Euro – 200 Euro = 800 Euro) Der deckt dann zum einen gleich alle Vorabpauschalen ab, zum Beispiel die, für thesaurierende ETFs. Hast du Aktien in deinem Depot auf die Dividenden gezahlt werden? Dann deckt der Freistellungsauftrag das auch gleich mit ab.
Mein Tipp: Damit du immer weißt wo du gerade wieviel deiner zur Verfügung stehenden 1.000 Euro du wo hast – führe eine Tabelle.
Auf alle Kapitalerträge die über den 1.000 Euro Sparerpauschbetrag liegen, zahlst Abgeltungssteuer (26,375 %). Solltest du am Ende eines Jahres feststellen, dass du deinen Sparerpauschbetrag nicht optimal verteilt hast, zum Beispiel:
In deinem Depot hast du Steuern gezahlt, aber auf deinem Tagesgeld sind noch 100 Euro vom Freistellungsauftrag übrig? Auch nicht soooo dramatisch: gleiche das über die Steuererklärung aus. Dort werden alle Kapitalerträge zusammengezählt und gegen deinen Sparerpauschbetrag gerechnet. Du verlierst also nichts.